Glossar

Pflichtexemplar.

Auch: Pflichtexemplare, Pflichtablieferung

Pflichtexemplare sind Exemplare eines Werks, die abgeliefert werden müssen: Verlage und Selbstverleger liefern veröffentlichte Werke an National- oder Landesbibliotheken, Promovierende geben ihre Dissertation an die Hochschule ab. Die Ablieferung an Bibliotheken ist in Deutschland und Österreich gesetzlich geregelt, in der Schweiz gelten andere, teils kantonale Regelungen; Anzahl, Bindung und Papier von Dissertationsexemplaren legt die jeweilige Promotionsordnung fest.


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Siehe auch

ISBN
Eindeutige Kennnummer für Bücher und andere nicht periodische Veröffentlichungen, seit 2007 13-stellig. Sie wird für den Vertrieb über den Buchhandel benötigt; für privat gedruckte Bücher oder Abschlussarbeiten, die nicht verkauft werden, ist sie nicht erforderlich.
Alterungsbeständiges Papier
Alterungsbeständiges Papier ist säurefrei hergestellt und enthält eine alkalische Reserve, sodass es deutlich langsamer vergilbt und brüchig wird als herkömmliches Papier. Die Anforderungen beschreibt die Norm DIN EN ISO 9706; manche Hochschulen verlangen oder empfehlen solches Papier für die Pflichtexemplare von Dissertationen.
Hardcover
Ein Hardcover ist ein Buch mit fester Buchdecke aus Pappe, die mit Papier, Gewebe oder einem anderen Material bezogen ist. Der Buchblock wird über das Vorsatz mit der Decke verbunden; Hardcover sind stabiler und langlebiger als Broschuren.



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